Reisepass abholen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Abholung von Dokumenten ist im Bürgeramt in der Schlesischen Straße zur Zeit ohne Termin möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Nahverkehr

Bus
  • 165, 265, N65 - Taborstr.
Ubahn
  • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass abholen

Wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist, können Sie ihn nach circa 6-7 Wochen abholen.

Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer eMail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihren Reisepass persönlich ab. Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Vollmacht
    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und Ihren neuen Reisepass selbst abholen möchten, benötigen Sie dazu eine schriftliche Vollmacht von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel ein Elternteil).
  • ggf. Seriennummer
    für die Online-Statusabfrage
    Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
    (unter "Online-Abwicklung")
    Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten.
  • Falls vorhanden Ihr bisheriger Reisepass
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen, aber noch nicht entwertet ist)
  • ggfs. eine schriftliche Vollmacht
    (siehe Abschnitt "Voraussetzungen")

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Eine Terminvereinbarung ist nur in manchen Bürgerämtern notwendig.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.