Werkstattkarte beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte
  • Puttkamerstr. 16 - 18 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-2300
  • Fax: (030) 9028-3452
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M 29
U-Bahn
  • U 6 Kochstr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Werkstattkarte beantragen

Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Der Antrag muss persönlich gestellt werden, ggf. durch eine bevollmächtigte Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
    Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Postalisch eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
    (Kopie)
  • ggf. zusätzlich: Vollmacht für die Vertretung
    gegebenenfalls bitte eine Vollmacht für die vorsprechende Person mitbringen
  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregiste
    (Kopie)
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
    Bei Werkstätten
  • Personalausweis oder Pass des Technikers oder der Technikerin
    (Kopie)
  • Schulungsnachweis für den Techniker oder die Technikerin
    gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre)
  • Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
    vom Techniker oder der Technikerin handschriftlich bestätigt,
    oder Kopie des Arbeitsvertrages

Gebühren

47,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten (Speicherkarten für digitale Tachographen) ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Anträge können nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße gestellt werden.