Werkstattkarte beantragen
Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)
Voraussetzungen
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Der Antrag muss persönlich gestellt werden, ggf. durch eine bevollmächtigte Person.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Postalisch eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. -
Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
(Kopie) -
ggf. zusätzlich: Vollmacht für die Vertretung
gegebenenfalls bitte eine Vollmacht für die vorsprechende Person mitbringen -
Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregiste
(Kopie) -
Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
Bei Werkstätten -
Personalausweis oder Pass des Technikers oder der Technikerin
(Kopie) -
Schulungsnachweis für den Techniker oder die Technikerin
gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre) -
Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
vom Techniker oder der Technikerin handschriftlich bestätigt,
oder Kopie des Arbeitsvertrages
Gebühren
47,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten (Speicherkarten für digitale Tachographen) ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Anträge können nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße gestellt werden.