Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
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Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
-
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
Scheffelstr.
- 21
- M10
-
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Rundfunkbeitrag / Beitragspflicht, Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Das Formular zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Hinweis: Die Befreiung- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind im § 4 Rundfunkstaatsvertrages abschließend aufgelistet.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mitsamt der erforderlichen Nachweise auf dem Postweg an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen in beglaubigter Kopie bei.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird auch eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Ausbildungsförderung
Bescheide über die Ausbildungsförderung.
Bei Vorsprache im Bürgeramt wird eine Beglaubigung des Originals gebührenfrei vorgenommen. -
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen
Bei Bezug von diesen Leistungen ist die Vorsprache im Bürgeramt nicht notwendig. Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und die Bescheinigung direkt an den Beitragsservice
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden nicht vom Bezirksamt bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen oder allgemein zur Rundfunkbeitragspflicht haben, wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice:
Service-Telefon Rundfunkbeitrag: 01806 999 555 10 *
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
- 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
beitragsservice@rbb-online.de
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.