Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch das Straßen- und Grünflächenamt am Standort Straßen- und Grünflächenamt
Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6521
- Fax: (030) 90296-776521
- E-Mail: sga@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
U-Bahn
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
Alfred-Kowalke-Str.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
- 21
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch das Straßen- und Grünflächenamt
Voraussetzungen
- Antragsteller muss Eigentümer sein (Nachweis - Grundbuchauszug oder Notarvertrag nötig)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag des Anliegers mit Planskizze
Antrag, wenn die zuständige Behörde Gehwegüberfahrt herstellen soll. Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen (mindestens 10 Wochen).
Gebühren
100,00 bis 800,00 Euro Verwaltungsgebühren je nach Aufwand
und zusätzlich
Herstellungskosten abhängig von Größe und Beschaffenheit. Nach dem zeitnahen Eingang der Verwaltungsgebühren und eines Kostenvorschusses stellt die zuständige Behörde die Überfahrt her und rechnet mit dem Anlieger ab.
Analog gilt dies auch für Änderungen oder Erweiterungen von Gehwegüberfahrten.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3 Monate bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch den Straßenbaulastträger (den Fachbereich Straßen oder Tiefbau in dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt).
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamtamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - in dem jeweiligen Bezirk in Anspruch genommen werden.