Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch das Straßen- und Grünflächenamt
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) zu tragen. Die zuständige Behörde prüft diesen Antrag in Zusammenwirken mit dem Fachbereich Grünflächen sowie den Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Firma und erteilt eine Genehmigung (Leistungsbescheid). Der Anlieger ist ferner verpflichtet, nicht mehr benötigte Gehwegüberfahrten zu seinen Lasten beseitigen zu lassen.
Voraussetzungen
-
Antragsteller muss Eigentümer sein (Nachweis - Grundbuchauszug oder Notarvertrag nötig)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag des Anliegers mit Planskizze
Antrag, wenn die zuständige Behörde Gehwegüberfahrt herstellen soll. Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen (mindestens 10 Wochen).
Gebühren
und zusätzlich
Herstellungskosten abhängig von Größe und Beschaffenheit. Nach dem zeitnahen Eingang der Verwaltungsgebühren und eines Kostenvorschusses stellt die zuständige Behörde die Überfahrt her und rechnet mit dem Anlieger ab.
Analog gilt dies auch für Änderungen oder Erweiterungen von Gehwegüberfahrten.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamtamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - in dem jeweiligen Bezirk in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg