Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit am Standort Amt für Soziales

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Amt für Soziales
- Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin
- Soziale Wohnhilfe / Wohnungslose
- Tel.: (030) 90295-5160
- Fax: (030) 90295-6513
Ansprechpartner
Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.
Öffnungszeiten
-
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Dienstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Mittwoch
-
Nur nach Vereinbarung
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Donnerstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Freitag
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 04.09.2023 bis 22.09.2023 sowie zwischen 09.10.2023 und 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
- Teilhabeplanung: Aufgrund organisatorischer Veränderungen für eine sozialraumorientierte Ausrichtung bietet der Bereich Teilhabeplanung in der Zeit vom 18.09.2023 bis 29.09.2023 keine allgemeinen Sprechstunden an.
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 04.09.2023 bis 22.09.2023 sowie zwischen 09.10.2023 und 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
- Teilhabeplanung: Aufgrund organisatorischer Veränderungen für eine sozialraumorientierte Ausrichtung bietet der Bereich Teilhabeplanung in der Zeit vom 18.09.2023 bis 29.09.2023 keine allgemeinen Sprechstunden an.
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- 156
-
0.6km
Rietzestr.
- 156
- 158
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- 158
-
0.9km
Erich-Weinert-Str.
- 156
-
0.9km
Raumerstr.
- 12
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Fröbelstr.
- M2
-
0.2km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M2
-
0.4km
Winsstr.
- M10
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- M2
-
0.5km
Husemannstr.
- M10
- M2
-
0.2km
Fröbelstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit
- wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
- wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.
- Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
- Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
- Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).
Voraussetzungen
-
Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Ausweis-Dokument
zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel -
Nachweis über den letzten Wohnsitz
zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung -
Nachweis über vorhandenes Einkommen
zum Beispiel
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
-
Nachweise über vorhandenes Vermögen
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
-
Nachweise über vorhandene Schulden
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Mahnungen
- Ratenzahlungs-Vereinbarungen
-
Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
zum Beispiel:
- Schreiben über die Änderung der Miete
- Mietkonto-Auszug
- Mahnungen
- Kündigungsschreiben
- Mitteilung über die Räumungsklage
- Mitteilung über die Zwangsräumung
- Mahnungen des Energie-Versorgers
- Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
- Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin)
- Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)
- Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe "Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Personen ohne Aufenthaltstitel oder im laufenden Asylverfahren wenden sich an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.