Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Amt für Soziales - Haus der Teilhabe

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Haus der Teilhabe
  • Alte Rhinstraße 4 12681 Berlin
  • Postanschrift
    BA Marzahn-Hellersdorf - Amt für Soziales - THFD, 12591 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Knobloch / Frau Duhnsen
  • Tel.: (030) 90293 0
  • Fax: (030) 90293 5969
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer müssen den Eingang Rhinstraße nutzen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Terminierte Einladung - nach Vereinbarung
  • Dienstag

      Terminierte Einladung - nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      Terminierte Einladung - nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      Terminierte Einladung - nach Vereinbarung
  • Freitag

      Terminierte Einladung - nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Landsberger Allee / Rhinstraße: 16, 27, M6, M 17

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen

Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:

  • Soziale Teilhabe:
~ Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe)
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte


  • Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Arbeitsbereich in einer "Werkstatt für behinderte Menschen"
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit

  • Medizinische Rehabilitation:
~ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Krankenkasse, Rententräger) gewährt

  • Teilhabe an Bildung:
~ Leistungen zur Teilhabe an Bildung, soweit von keinem anderen vorrangigen Leistungsträger (beispielsweise Schule, Hochschule, Förderschule, Agentur für Arbeit) gewährt

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheide vorrangiger Leistungsträger
    (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
  • gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
  • Einkommensnachweise
    falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk

  • Für Erwachsene
Jugendamt in Ihrem Wohnbezirk
  • Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) außerhalb der Stadt Berlin weiter beziehen.
  • Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).

Chat

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