Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Amt für Soziales
- Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 , 10405 Berlin
- Eingliederungshilfe - Teilhabeplanung
- Tel.: (030) 90295-5771
- Fax: (030) 90295-5377
Ansprechpartner
Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.
Öffnungszeiten
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9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Dienstag
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09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Mittwoch
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9:00-11:00 Uhr Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe
Nur nach Vereinbarung
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Donnerstag
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09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Freitag
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Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Prenzlauer Allee
- S8
- S41
- S85
- S42
-
S Greifswalder Str.
- S8
- S41
- S85
-
S Prenzlauer Allee
-
Bus
-
Winsstr.
- M10
- M2
-
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M2
-
Husemannstr.
- M10
-
S Prenzlauer Allee
- 156
-
Berlin, Greifswalder Str./Danziger Str.
- M10
- M2
-
Winsstr.
-
Tram
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
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gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
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Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) - gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
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Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres -
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) außerhalb der Stadt Berlin weiter beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).