Hilfe zur Pflege beantragen am Standort Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Eine Sprechstunde ist Dienstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
  • Donnerstag

      Eine Sprechstunde ist Donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet für:
      • Fälle von Mittellosigkeit und
      • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft


      Alle anderen Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch an das Amt für Soziales zu richten. Termine außerhalb der Sprechstunden vereinbaren Sie bitte persönlich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Pflege beantragen

Die Kosten für die Pflege sind seit Jahren steigend. Oft deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Wenn das Geld nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen.

Die Hilfe zur Pflege umfasst:

  • Ambulante Hilfen: häusliche Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen und Pflegegeld
  • Teilstationäre Hilfe in Tagesstätten
  • Stationäre Hilfen: Kurzzeitpflege und Heimpflege
Verfahrensablauf
Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post stellen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen.

Online-Antragstellung für die ambulante Hilfe zur Pflege
Hinweis: Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Einrichtung oder Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe leben, können keinen Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege stellen.

1. Starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus.

2. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.

3. Das Amt für Soziales prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unklarheiten bestehen oder Unterlagen fehlen.

4. Nach Abklärung möglicher offener Fragen oder Unterlagen erhalten Sie vom Amt für Soziales einen Bescheid.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
    Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen geprüft.
  • Sie verfügen über keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
    Zu den vorrangigen sonstigen Hilfen zählt beispielsweise die Pflegeversicherung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
    Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post einreichen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen.

    • Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein. Scannen Sie Dokumente bitte möglichst mit einer niedrigen Auflösung zwischen 100 und 150 dpi ein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag, die Anlagen und Kopien Ihrer Unterlagen und Nachweise schriftlich per Post beim zuständigen Sozialamt ein.
  • Gültige Personaldokumente
    zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
  • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Bei Vertretung: Vollmacht / Betreuerausweis
  • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung
    Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
  • Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden)
  • Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw.
  • Kontoauszüge
  • Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls auch Mietänderungs-Schreiben
  • Heimvertrag oder Pflegevertrag (falls zutreffend)
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Amt für Soziales Ihres Wohnbezirks

  • Für die ambulante Hilfe zur Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder einer Wohngemeinschaft.
  • Für die Hilfe zur Pflege in einer vollstationären Einrichtung ist das Amt für Soziales des Wohnbezirks zuständig, in dem die antragstellende Person vor der Aufnahme in ein Heim gelebt hat.
  • War der Wohnsitz außerhalb Berlins, bleibt das Amt für Soziales des bisherigen Wohnortes zuständig.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist für alle Menschen zuständig, die bisher in Berlin gelebt haben und in Einrichtungen der Hilfe zur Pflege außerhalb der Stadt Berlin betreut werden.

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