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Hilfe zur Pflege am Standort Amt für Soziales - Vollstationäre Hilfe zur Pflege
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen Ihre Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen
- häusliche Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegeld
- in Tagesstätten
- Kurzzeitpflege
- im Hospiz
- Heimpflege
Voraussetzungen
-
Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft.
-
keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
beispielsweise Pflegeversicherung
Erforderliche Unterlagen
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis
-
Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- gegebenenfalls Heimvertrag
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Pflegen und Leben - Angehörige stärken
- Pflegestützpunkte in Berlin
- Bundesministerium für Gesundheit: Demenz
- Wegweiser Demenz
- Pflege zu Hause
- Berliner Sozialrecht
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege
- Pflegeleistungs-Helfer - Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
- Hilfe für die Helfer
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Vollstationäre Hilfe zur Pflege
Tel.:
(030) 9018 42433
Fax:
(030) 9018 488 42433
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.4km
U Seestr.
- U6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.2km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N9
- N20
- N6
-
0.4km
Berlin, Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0.4km
U Seestr.
- 106
- N26
- 120
- N20
- N6
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.