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Hilfe zur Pflege am Standort Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit der Sachbearbeitung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 montags bis freitags in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege umfasst:

ambulante Hilfen

  • häusliche Pflege
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegegeld
teilstationäre Hilfe
  • in Tagesstätten
stationäre Hilfen
  • Kurzzeitpflege
  • im Hospiz
  • Heimpflege

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
    Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft.
  • keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
    beispielsweise Pflegeversicherung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis
  • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung
    Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
  • soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
  • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • gegebenenfalls Heimvertrag
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Amt für Soziales Ihres Wohnbezirks

  • Für die ambulante Hilfe zur Pflege (in der eigenen Häuslichkeit oder einer Wohngemeinschaft).
  • Für die Hilfe zur Pflege in einer vollstationären Einrichtung ist das Amt für Soziales des Wohnbezirks zuständig, in dem die antragstellende Person vor der Aufnahme in ein Heim gelebt hat.
  • War der Wohnsitz außerhalb Berlins, bleibt das Amt für Soziales des bisherigen Wohnortes zuständig.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist für alle Menschen zuständig, die bisher in Berlin gelebt haben und in Einrichtungen der Hilfe zur Pflege außerhalb der Stadt Berlin betreut werden.