Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 01.03.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 sind in unserer Behörde keine Barzahlungen möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der EC-Zahlung.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch oder über das Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE (Kraftomnibusse).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse D
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
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augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
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ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse D und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
Erweiterung eines FQN
- 32,50 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf D-Klassen sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde.
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.5km
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
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0.5km
S Anhalter Bahnhof
- U-Bahn
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-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
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U Hallesches Tor
- U6
- U1
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-
0.6km
U Stadtmitte
- U6
-
0.8km
U Möckernbrücke
- U1
- U3
- U7
-
0.9km
S+U Potsdamer Platz Bhf
- U2
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- Bus
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
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0.2km
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
0.3km
Charlottenstr.
- M29
-
0.4km
Wilhelmstr./Franz-Klühs-Str.
- N6
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0.4km
Jüdisches Museum
- 248
- N42
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie