Zur Prophylaxe des Gelbfiebers steht ein hoch immunogener Lebendimpfstoff zur Verfügung.
Um Komplikationen nach einer Impfung zu vermeiden, sind die berechtigten Personen zur Durchführung einer Gelbfieberimpfung von den zuständigen Gesundheitsbehörden gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu benennen.
Diese Benennung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren.
Der Antrag ist formlos schriftlich einzureichen, ab Antragstellung liegt eine Gebührenpflicht vor, welche NICHT abhängig von der tatsächlichen Erteilung ist.
Die Erlaubnis ist personengebunden und nur für das Land Berlin gültig.
Der Erlaubnisvorgang wird in Berlin von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung – hier Abteilung I im Referat E: Öffentlicher Gesundheitsdienst, Prävention und Gesundheitsförderung, Infektionsschutz, Umwelthygiene, Arzneimittelwesen und Medizinproduktesicherheit, bearbeitet.
Die Ansprechpartnerin ist unter der Telefonnummer 9028-2883 bzw. per Fax 9028-1555 oder über die E-Mail-Adresse heike.oxenham@sengs.berlin.de erreichbar.