Impfung - Gelbfieberimpfstellenerlaubnis
Zur Prophylaxe des Gelbfiebers steht ein hoch immunogener Lebendimpfstoff zur Verfügung.
Um Komplikationen nach einer Impfung zu vermeiden, sind die berechtigten Personen zur Durchführung einer Gelbfieberimpfung von den zuständigen Gesundheitsbehörden gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu benennen.
Diese Benennung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren. Die Erlaubnis ist personengebunden und nur für das Land Berlin gültig.
Um Komplikationen nach einer Impfung zu vermeiden, sind die berechtigten Personen zur Durchführung einer Gelbfieberimpfung von den zuständigen Gesundheitsbehörden gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu benennen.
Diese Benennung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren. Die Erlaubnis ist personengebunden und nur für das Land Berlin gültig.
Voraussetzungen
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Weiterbildungen in Tropenmedizin
Zusätzlich haben sie sich zur Einhaltung bestimmter Standards zu verpflichten. Hierzu zählen zum Beispiel Informations- und Weiterbildungspflichten, Pflichten im Umgang mit dem Impfstoff, Dokumentationspflichten. -
Approbation
Künftige Erlaubnisinhaber müssen Ihre Approbation als zugelassener Arzt, Weiterbildungen im Bereich Tropenmedizin, geeignete Praxisräume und Vertreter mit gleicher Eignung (ebenfalls Erlaubnisinhaber) nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
- Bitte formlos schriftlich einreichen.
- Ab Antragstellung liegt eine Gebührenpflicht vor, welche nicht abhängig von der tatsächlichen Erteilung ist.
- Nachweise über Weiterbildungen in Tropenmedizin
- Approbation
Gebühren
279,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach Abgabe der vollständigen Unterlagen UND Eingang der zu entrichtenden Gebühr ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1-2 Wochen zu rechnen.
Der Beginn der Impftätigkeit kann erst nach Erlaubniserteilung und nachdem ein Impfsiegelabdruck vom Antragsteller an die Behörde übersandt wurde erfolgen.
Dieses vom Antragsteller selbst zu beschaffende Siegel muss die im Zulassungsbescheid näher erläuterten Voraussetzungen erfüllen.