Fischereischein beantragen oder verlängern

Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) und ist beim Fischen mit eingeklebter Fischereiabgabemarke des Landes Berlin bei sich zu führen. Sie ist für Angler die Voraussetzung zum Erwerb der Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag).

Auf Antrag, unter Vorlage erforderlicher Unterlagen wird
a) der Fischereischein A für Angler für fünf oder für ein Jahr ausgestellt und kann einmal verlängert werden,
b) der Fischereischein B für fünf Jahre ausgestellt und kann ebenfalls einmal verlängert werden,
c) der Fischereischein J für Jugendliche für ein Jahr ausgestellt und kann zweimal verlängert werden.

Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen, gegebenenfalls auch schriftlich nach Überweisung der notwendigen Gebühren zu Lasten der zu erfragenden Kontoverbindung.

Die Fischereiabgabe des Landes Berlin ist als Jahresmarke auch in vielen Angelgeschäften erhältlich (siehe unter Publikationen) und in den Berliner Fischereischein einzukleben. Ohne diese Abgabe ist der Fischereischein ungültig.

Zusätzliche wichtige Hinweise:
Neben dem gültigen Fischereischein ist eine Angelkarte von dem jeweiligen Gewässer mitzuführen. Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen (bestimmte Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung sowie Gewässerbegrenzung und geltende Angelzeiten), die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen.

Tipp unter weiterführenden Links:
Hier sind die Angelkarten von Gewässern aufgelistet, die in der Ausgabestelle des Fischereiamtes käuflich zu erwerben sind.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Fischereischein A für Angler
    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Fischereischein A nach bestandener Anglerprüfung beantragt werden.
    Wurde der Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt, muss unter Vorlage der Anglerprüfung nach geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes der Berliner Fischereischein A beantragt werden, damit bundesweit das Angeln ausgeübt werden kann.
    Ist bekannt, dass der Hauptwohnsitz nur für kurze Zeit in Berlin besteht, kann der Fischereischein A für ein Jahr ausgestellt werden.
  • Fischereischein J für Jugendliche
    Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen, dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann zweimal verlängert werden.
    Inhaber eines Fischereischeins J brauchen in Berlin zusätzlich eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B- Inhaber, um eine Friedfisch-Angelkarte erwerben zu können.
  • Fischereischein B
    Dieser Fischereischein ist Personen vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer, eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen oder mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Sportfischerprüfung oder Raubfischqualifikation
    Nachweis einer abgelegten Sportfischerprüfung oder Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation im Original vor Inkrafttreten des Berliner Fischereischeinrechts.
  • Nachweis der Altanglerin/des Altanglers
    Vorlage eines vor dem 30. April 1995 ausgestellten Fischereischeins oder Mitgliedsausweises eines Anglerverbandes im Original.
  • Personalausweis oder Reisepass
    Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung nicht älter als ein Jahr.
  • Schülerausweis (Für Jugendliche ohne Personaldokument)
    Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises mit Einverständniserklärung und Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie seiner Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Lichtbild
    Ein aktuelles Lichtbild für die Ausstellung eines Fischereischeins.
  • Anglerprüfung
    Nachweis der bestandenen Anglerprüfung nach Berliner Fischereischeinrecht oder vergleichbarer Prüfung eines anderen Bundeslandes im Original.

Gebühren

Fischereischein A für 5 Jahre 27,00 Euro,
Fischereischein A für 1 Jahr 18,00 Euro,
Fischereischein B für 5 Jahre 27,00 Euro,
Fischereischein J für 1 Jahr 10,00 Euro.

Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre 13,50 Euro,
Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr 9,00 Euro,
Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre 13,50 Euro,
Verlängerung Fischereischein J für 1 Jahr 5,00 Euro.

Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro,
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro,
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Fischereiamt in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig