Fischereischein beantragen oder verlängern

Wenn Sie im Land Berlin angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein, den Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen können.

Fischereischein A
Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen.
Um einen Fischereischein A zu erhalten, muss im Regelfall zuvor eine Anglerprüfung erfolgreich abgelegt werden

Fischereischein B
Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben.

Jugendfischereischein
Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen.

Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen.

Die Fischereiabgabe des Landes Berlin ist als Jahresmarke auch in vielen Angelgeschäften erhältlich (siehe unter Publikationen) und in den Berliner Fischereischein einzukleben. Ohne diese Abgabe ist der Fischereischein ungültig.

Zusätzliche wichtige Hinweise:
Neben dem gültigen Fischereischein ist eine Angelkarte von dem jeweiligen Gewässer mitzuführen. Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen (bestimmte Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung sowie Gewässerbegrenzung und geltende Angelzeiten), die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen.

Tipp unter weiterführenden Links:
Hier sind die Angelkarten von Gewässern aufgelistet, die in der Ausgabestelle des Fischereiamtes käuflich zu erwerben sind.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Fischereischein A für Angler
    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Fischereischein A nach bestandener Anglerprüfung beantragt werden.
    Wurde der Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt, muss unter Vorlage der Anglerprüfung nach geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes der Berliner Fischereischein A beantragt werden, damit bundesweit das Angeln ausgeübt werden kann.
    Ist bekannt, dass der Hauptwohnsitz nur für kurze Zeit in Berlin besteht, kann der Fischereischein A für ein Jahr ausgestellt werden.
  • Fischereischein J für Jugendliche
    Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen, dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr und kann zweimal verlängert werden.
    Inhaber eines Fischereischeins J brauchen in Berlin zusätzlich eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B- Inhaber, um eine Friedfisch-Angelkarte erwerben zu können.
  • Fischereischein B
    Dieser Fischereischein ist Personen vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer, eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen oder mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeins
    Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen.
  • Sportfischerprüfung oder Raubfischqualifikation
    Nachweis einer abgelegten Sportfischerprüfung oder Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation im Original vor Inkrafttreten des Berliner Fischereischeinrechts.
  • Nachweis der Altanglerin/des Altanglers
    Vorlage eines vor dem 30. April 1995 ausgestellten Fischereischeins oder Mitgliedsausweises eines Anglerverbandes im Original.
  • Personalausweis oder Reisepass
    Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung nicht älter als ein Jahr.
  • Schülerausweis (Für Jugendliche ohne Personaldokument)
    Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises mit Einverständniserklärung und Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie seiner Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Lichtbild
    Ein aktuelles Lichtbild für die Ausstellung eines Fischereischeins.
  • Anglerprüfung
    Nachweis der bestandenen Anglerprüfung nach Berliner Fischereischeinrecht oder vergleichbarer Prüfung eines anderen Bundeslandes im Original.

Gebühren

Fischereischein A für 5 Jahre 27,00 Euro,
Fischereischein A für 1 Jahr 18,00 Euro,
Fischereischein B für 5 Jahre 27,00 Euro,
Fischereischein J für 1 Jahr 10,00 Euro.

Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre 13,50 Euro,
Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr 9,00 Euro,
Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre 13,50 Euro,
Verlängerung Fischereischein J für 1 Jahr 5,00 Euro.

Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro,
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro,
Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Fischereiamt in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig