Pauschalförderung für Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Gewährung der Pauschalförderung für Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Einrichtungen erhalten eine Pauschale in Höhe von jährlich 511,00 Euro pro Platz für die nachgewiesenen gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen. Durch diese Pauschale wird das durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu zahlende Investitionsentgelt gemindert.
Voraussetzungen
- Abschluss eines Versorgungsvertrages, Vergütungsvereinbarung und ein Antrag auf gesondert berechenbare Aufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Pauschalförderung nach § 6 LPflegEG
Den Antrag erhalten Sie bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Aus technischen Gründen kann das Formular derzeit noch nicht online abgerufen werden. Sie können es unter soziales@senias.berlin.de anfordern.
Die Pauschalförderung ist jährlich neu zu beantragen; Antragsunterlagen werden dem Träger zu gegebener Zeit unaufgefordert zugesandt. - Versorgungsvertrag
- aktuelle Vergütungsvereinbarung
- Kopie des aktuellen Handels- bzw. Vereinsregisterauszuges
-
ggf. Untervollmacht
bei ggf. weiteren Bevollmächtigten notwendig
Gebühren
gebührenfrei