Grundstück - Feststellung der Flurstücksgrenze beantragen am Standort Geoinformation
![](https://service.berlin.de/_css/geomap/images/geomap-map-zoom.gif)
Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Geoinformation
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-3000
- Fax: (030) 90139-4052
- E-Mail: Abt3.Geoinformation@SenSW.Berlin.de
- Homepage
Zugang zum Fehrbelliner Platz 1 über die Hofeinfahrt zur Württembergischen Straße 6. Ein Behindertenaufzug befindet sich im 3. Hof des Blocks. Bitte melden Sie sich beim Pförtner der Hofeinfahrt.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie variieren die Erreichbarkeiten.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Hohenzollernplatz
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- N43
- 143
- 101
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Güntzelstr./Uhlandstr.
- 249
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Feststellung der Flurstücksgrenze beantragen
Grenzvermessungen dienen der örtlichen Herstellung von Flurstücksgrenzen sowie der Feststellung bestehender oder neuzubildender Flurstücksgrenzen; dabei kann auch die Abmarkung von Grenzpunkten erfolgen.
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erfragen.
Gebühren
Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.