Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Vermessung und Geoinformation

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  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Vermessung und Geoinformation
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 ,  10825 Berlin
  • Почтовый адрес
    10820 Berlin
  • Связаться с

  • Herr Schreiber
  • Тел.: (030) 90277-2450
  • Факс: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Время работы

  • Понедельник

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Вторник

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Среда

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Четверг

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Пятница

      09:00 bis 14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Транспорт

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Варианты оплаты

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich per E-Mail Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

Гонорары

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.