Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Postanschrift10820 Berlin
- Herr Schreiber
- Tel.: (030) 90277-2450
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
Ansprechpartner
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
-
-
09:00 bis 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 bis 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 bis 15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 bis 15:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 bis 14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
-
S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S41
- S42
-
S Schöneberg
-
U-Bahn
-
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- 143
- M43
- 248
- N7X
-
Grunewaldstr.
- N7
- M46
-
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M48
- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Heylstr.
- 143
-
Rathaus Schöneberg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen
Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.
Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.
Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.
Gebühren
Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:
- 10,40 Euro für den ersten Punkt
- 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
- 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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