Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Postanschrift10820 Berlin
- Herr Schreiber
- Tel.: (030) 90277-2450
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
Ansprechpartner
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00 bis 15:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00 bis 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 bis 15:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00 bis 15:00 Uhr
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Freitag
-
09:00 bis 14:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
- S1
-
S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S41
- S42
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S Schöneberg
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U-Bahn
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U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- 248
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M48
- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
-
Heylstr.
- 143
-
Rathaus Schöneberg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen
Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
- Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
- Die schriftliche Auskunft und den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
- Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen
- Für die kostenfreie Auskunft über das Portal "Geobasisdaten online" benötigen Sie einen persönlichen Zugang
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
Den Antrag können Sie online einreichen.
Gebühren
- keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
- 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
- 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
- 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung