Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    10820 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Schreiber
  • Tel.: (030) 90277-2450
  • Fax: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 bis 14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.

Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.

Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.

Gebühren

Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:

  • 10,40 Euro für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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