Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3.OG

години роботи

  • понеділок

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Вівторок

      09:00-13.00 Uhr
  • середа

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Четвер

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • п'ятниця

      09:00-14.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich per E-Mail Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Необхідні документи

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

збори

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.