Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen at the location Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

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Contact

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3.OG

Opening hours

  • Monday

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Tuesday

      09:00-13.00 Uhr
  • Wednesday

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Thursday

      09:00-15.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
  • Friday

      09:00-14.00 Uhr
      (Mit Termin nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)

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Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich per E-Mail Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

You can also access this service online

Online processing

Documents required

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

Fees

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Notes on responsibility

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.