Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei

Время работы

  • Вторник

      09:00-12:00 Uhr
  • Четверг

      14:00-18:00 Uhr

Транспорт

Sonstige Hinweise zum Standort

Haus2 im 3.+ 4.OG

Варианты оплаты

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich per E-Mail Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

Гонорары

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.