Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Haus2 im 3.+ 4.OG

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.

Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.

Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.

Gebühren

Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:

  • 10,40 Euro für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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