Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen am Standort Betreuungsvereine
große Karte
Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Betreuungsvereine
- Darwinstr. 13-17 , 10589 Berlin
-
PostanschriftPostfach 31 09 29, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 90229-3350
- Fax: -
- E-Mail: poststelle@lageso.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Goslarer Platz
- M27
-
Helmholtzstr.
- 101
- 245
-
Ilsenburger Str.
- M27
-
Goslarer Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Haupteingang auf Hausnummer 15Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
Ein rechtsfähiger Verein, der die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, wird als Betreuungsverein anerkannt.
In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung sowie Personen, die aufgrund einer Vollmacht vertretungsberechtigt sind, bei deren Aufgabenerfüllung. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt.
In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung sowie Personen, die aufgrund einer Vollmacht vertretungsberechtigt sind, bei deren Aufgabenerfüllung. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt.
Voraussetzungen
- Anerkannter, rechtsfähiger Verein
- Sitz und Tätigkeitsbereich in Berlin
- Es werden mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt.
- Gewährleistung einer dauerhaften Leistungsfähigkeit und das Vorlegen eines kalenderjährlichen Tätigkeitsberichts
-
Es werden fachlich geeignete hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, weitergebildet und haftpflichtversichert.
mindestens jedoch zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit insgesamt einer Vollzeitstelle, die als Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer registriert sind - planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Es werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte beraten und fortgebildet.
- Es wird planmäßig über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert.
- Es wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht.
- Betreuungsverein steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen der Betreuten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. - Konzeption
- Vereinssatzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Bescheinigung vom Finanzamt für Körperschaften über Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit
- Nachweis über Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Stellenplan der angestellten, fachlich geeigneten, registrierten, hauptamtlichen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Weiterführende Informationen
- Information zur Anerkennung als Betreuungsverein im Land Berlin (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Anerkennung von Betreuungsvereinen (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Empfehlungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen, Stand 01.12.2022
- Rechtliche Betreuung (Senatsverwaltung für Soziales)