Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ("geeignete Stelle")

Beratungsstellen, die Schuldnerberatung und die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches als Vorbereitung auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren anbieten, benötigen dafür eine Anerkennung als so genannte geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung.

Voraussetzungen

  • Anerkennungsfähige Stelle
    Anerkennungsfähig ist eine Stelle, wenn sie in Trägerschaft eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege, einer juristischen Person oder der Verbraucherzentrale Berlin e.V. steht.
    Stellen in Trägerschaft von juristischen Personen des privaten Rechts sind anerkennungsfähig, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis der leitenden Person der Stelle und der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (Behördenführungszeugnis).
  • Nachweis der rechtlichen Geschäftsbasis
    Auf welcher rechtlichen Geschäftsbasis beabsichtigen Sie Ihre Tätigkeit auszuüben?
    Der Nachweis erfolgt - je nach rechtlicher Geschäftsbasis - durch Vereinssatzung und Auszug aus dem Vereinsregister, durch Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister; durch Gesellschaftsvertrag bei GmbH oder GbR; durch Stiftungsurkunde bei Stiftungen des bürgerlichen Rechts; durch Freistellungsbescheid bzw. steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung des Finanzamtes und durch Mitgliedsbescheinigung des Wohlfahrtsverbandes.
  • Schriftliche Erklärung über anhängige Strafverfahren
    Schriftliche Erklärung der leitenden Person der Stelle und der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten, dass gegen sie kein Strafverfahren anhängig ist/sind.
  • Nachweis über Anlegung auf Dauer
    Der Nachweis über die Anlegung auf Dauer erfolgt durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises, Arbeitsverträgen für die in der Stelle tätigen drei Personen und des Mietvertrages.
  • Sachbericht zur Rechtsberatung
    Sachbericht über Art und Umfang der Sicherstellung der Rechtsberatung ggf. durch die externe Zusammenarbeit mit einem zur Ausübung des Anwaltsberufes befähigten Juristen (zweites Staatsexamen).
  • Formloser Antrag
    Formloser Antrag mit Zusendung aller Unterlagen, die entsprechend dem Ausführungsgesetz notwendig sind:
  • Schriftliche Erklärung zur Ausübung Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnlichen Diensten
    Schriftliche Erklärung der leitenden Person der Stelle und der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten, dass sie derzeit Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich nicht betreibt/betreiben und in den letzten drei Jahren seit Antragstellung nicht betrieben hat/haben.
  • Nachweis der Ausbildung und Berufserfahrung
    Vorlage der Originale oder beglaubigten Kopien über Ausbildung und Berufserfahrung der in der Schuldnerberatung hauptamtlich tätigen mindestens drei Personen und Vorlage der Arbeitsverträge für die Arbeitnehmer der Beratungsstelle. Eine Person muss den Nachweis über die dreijährige Erfahrung in der Schuldnerberatung erbringen.
  • Nachweis geeigneter Räume
    Nachweis über geeignete Räume für Beratungsgespräche, in denen insbesondere Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet werden können. Der Nachweis erfolgt über den Mietvertrag, den Raumplan sowie eine Begehung.
  • Nachweis einer bürotechnischen Mindestausstattung
    Nachweis über eine bürotechnische Mindestausstattung, die eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erwarten lässt.
  • Schriftliche Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse
    Schriftliche Erklärung der leitenden Person der Stelle und der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten, dass sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt/leben; in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt nicht, wer innerhalb der letzten zehn Jahre eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) abgegeben hat oder über dessen Vermögen ein Konkurs-, Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder wer in ein gerichtliches Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
  • Verpflichtungserklärung
    Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an einem vorgegebenen halbjährlichen Berichtswesen (Statistik) und zur Abgabe eines jährlichen Tätigkeitsberichtes.

Gebühren

Gebührenfrei

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