Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Storkower Straße 97 , 10405 Berlin
- Tel.: (030) 90295-0
- Fax: (030) 90295-5428
- E-Mail: svb@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Greifswalder Str.
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S Landsberger Allee
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S Greifswalder Str.
-
Bus
-
Kniprodestr./Storkower Str.
- 156
- 158
- 200
-
Stedingerweg
- 156
- 158
- 200
-
Storkower Str./Gewerbegebiet
- 156
-
Storkower Str./Einkaufszentrum
- 156
-
Kniprodestr./Storkower Str.
-
Tram
-
Kniprodestr./Danziger Str.
- M5
- M10
- M6
-
S Greifswalder Str.
- M4
-
Thomas-Mann-Str.
- M4
-
Berlin, Arnswalder Platz
- M10
-
Kniprodestr./Danziger Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht
Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Auskunft und Einsicht kann von jeder Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
- keine: Einsicht in das Straßenverzeichnis
- Keine: mündliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
- 30,00 Euro: schriftliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.