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Straßenverzeichnis, Einsicht gewähren
Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.
Voraussetzungen
-
Es bestehen keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen zur Antragstellung benötigt
Gebühren
gebührenfrei
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick