Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      10:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht

Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
    Auskunft und Einsicht kann von jeder Person beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • keine: Einsicht in das Straßenverzeichnis
  • Keine: mündliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
  • 30,00 Euro: schriftliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.

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