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Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht в месте Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Kataster und Vermessung
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большая карта Контакт
- Bezirksamt Mitte
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Kataster und Vermessung
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Тел.: (030) 9018-33601
- Факс: (030) 9018-33636
- E-Mail: vermessung@ba-mitte.berlin.de
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Время работы
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09:00-12:00 Uhr
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Четверг
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15:00-18:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Hinweis: Während der Öffnungszeiten keine Eigentümerauskünfte!
Hinweis: Während der Öffnungszeiten keine Eigentümerauskünfte!
Транспорт
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
-
U Turmstr.
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Bus
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Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
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Lübecker Str.
- 101
- 123
- M27
-
Stromstr.
- M27
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Rathaus Tiergarten
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Tram
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U Turmstr.
- M10
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Lübecker Str.
- M10
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U Turmstr.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht
Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
Требования
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Auskunft und Einsicht kann von jeder Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Гонорары
- keine: Einsicht in das Straßenverzeichnis
- Keine: mündliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
- 30,00 Euro: schriftliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.