Bewertung von im Inland erworbenen allgemein bildenden Schulabschlüssen
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise,
Hierzu gehören regelmäßig u.a. alle Formen von schulischen Abschlusszeugnissen, Jahreszeugnisse, Einzelprüfungsnachweise wie Hochschulaufnahmeprüfungen, Hochschulabschlüsse mit den Bescheinigungen der Studienleistungen, akademische Bescheinigungen, Praktikumsnachweise, Arbeitsbücher etc.
Gebühren
50.00 € für die Bewertung ausländischer allgemein bildender Abschlüsse,
50.00 € für die Bewertung ausländischer beruflicher Abschlüsse
40.00 € für die Bewertung inländischer Abschlüsse
Rechtsgrundlagen
-
§ 61 SchulG i. V. m. den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin und den verbindlichen Bewertungsrichtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wochen bis mehrere Monate (zum Teil bis zu Jahren) je nach Schwierigkeitsgrad des Bewertungsverfahrens
Weiterführende Informationen