Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern - Anerkennung

Bewertung von im Inland erworbenen allgemein bildenden Schulabschlüssen

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen
    Voraussetzung ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise,

    Hierzu gehören regelmäßig u.a. alle Formen von schulischen Abschlusszeugnissen, Jahreszeugnisse, Einzelprüfungsnachweise wie Hochschulaufnahmeprüfungen, Hochschulabschlüsse mit den Bescheinigungen der Studienleistungen, akademische Bescheinigungen, Praktikumsnachweise, Arbeitsbücher etc.

Erforderliche Unterlagen

  • Benötigte Unterlagen
    siehe oben
    Lebenslauf und Ausweiskopien ggf. mit Nachweis des Aufenthaltstitels

Gebühren

50.00 € für die Bewertung ausländischer allgemein bildender Abschlüsse,
50.00 € für die Bewertung ausländischer beruflicher Abschlüsse
40.00 € für die Bewertung inländischer Abschlüsse

Rechtsgrundlagen

  • § 61 SchulG i. V. m. den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin und den verbindlichen Bewertungsrichtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Wochen bis mehrere Monate (zum Teil bis zu Jahren) je nach Schwierigkeitsgrad des Bewertungsverfahrens

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig