Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung am Standort Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalhygiene
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalhygiene
- Alfred-Kowalke-Str. 24 , 10315 Berlin
-
PostanschriftGesLPH, 10360 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7240
- Fax: (030) 90296-7553
- E-Mail: lph.ges@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-11:30 Uhr (nur mit Termin)
12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
08:00-11:30 Uhr (nur mit Termin)
12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
08:00-11:30 Uhr (nur mit Termin)
12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) -
Donnerstag
-
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
08:00-11:30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Auskünfte in den telefonischen Sprechzeiten möglich:
Mo-Mi 09:00-10:00 Uhr
Do 09:00-11:30 Uhr
Mo-Mi 09:00-10:00 Uhr
Do 09:00-11:30 Uhr
Hinweis für Terminkunden
- Wir bitten Antragstellerinnen und Antragsteller mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher)!
- Antragstellerinnen und Antragsteller ohne ausreichende Deutschkenntnisse kommen bitte mit einer/einem Dolmetscher:in oder Freund:in o.ä..
- Bitte entrichten Sie die Gebühr ausschließlich mit eigener girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) oder debit Kreditkarte (Master und Visa). Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Bezahlung selbstständig vorzunehmen, kann eine Dritte Person mit ihrer eigenen girocard oder debit Kreditkarte, für Sie bezahlen. Ein Ausweisdokument, sowie das persönliche Erscheinen der bezahlenden Person sind zwingend erforderlich.
- Nicht volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines/r Erziehungsberechtigten.
- Personen, die außerhalb von Berlin wohnhaft sind und in Berlin arbeiten, legen bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.
- Wir bitten Antragstellerinnen und Antragsteller mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher)!
- Antragstellerinnen und Antragsteller ohne ausreichende Deutschkenntnisse kommen bitte mit einer/einem Dolmetscher:in oder Freund:in o.ä..
- Bitte entrichten Sie die Gebühr ausschließlich mit eigener girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) oder debit Kreditkarte (Master und Visa). Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Bezahlung selbstständig vorzunehmen, kann eine Dritte Person mit ihrer eigenen girocard oder debit Kreditkarte, für Sie bezahlen. Ein Ausweisdokument, sowie das persönliche Erscheinen der bezahlenden Person sind zwingend erforderlich.
- Nicht volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines/r Erziehungsberechtigten.
- Personen, die außerhalb von Berlin wohnhaft sind und in Berlin arbeiten, legen bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194
- S-Bahn
-
- S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
- U-Bahn
-
- U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung
Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.
- Die Bescheinigung ist nur dann lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber aufgenommen haben.
- Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (wenn nicht vorhanden Schülerausweis)
- oder Pass mit Anmeldebestätigung
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Einverständniserklärung
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung
(entsprechende Vordrucke finden sie auf der entsprechenden Homepage des Bezirkes) -
Kopie des Praktikumsvertrages (wenn zutreffend)
Schulpraktikanten der 9. / 10. Klassen einer Oberschule bringen bitte zur Beantragung der Bescheinigung für ihr Praktikum eine Fotokopie des Praktikumvertrages der Schule mit. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle. -
Nachweis des Arbeitgebers/Vereins bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Daraus muss ersichtlich sein, dass der Mitarbeiter keinerlei Aufwandsentschädigung erhält
Gebühren
- 20,00 Euro: Gruppenbelehrung
- 36,00 Euro: Einzelbelehrung (nur auf Nachfrage, in der Sprechstunde meist nicht möglich)
- 13,00 Euro: Duplikat (Austellung, wenn die Erstbelehrung nicht länger als 2 Jahre her ist und nur möglich in dem Gesundheitsamt, in dem die Erstbelehrung durchgeführt wurde)
- keine: für die 1. Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird.
- keine: für die 2. Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen jeglicher Art.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Durchschnittlich 1 Stunde
Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort des Antragstellers befindet.
- Schülerpraktikum: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.
Zuständig für: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Treptow-Köpenick