Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung am Standort Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Belehrungsbescheinigung / Gesundheitspass gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Wir erklären Ihnen mündlich und schriftlich gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), bei welchen Krankheitssymptomen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Dies betrifft Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Diesem Personenkreis obliegt zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an hygienischer Eigenverantwortung. Damit sichergestellt ist, dass durch den Verzehr von mit Krankheitserregern verunreinigten Lebensmitteln es nicht zu Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen kommt.

Das Gesundheitsamt Mitte von Berlin ist vorrangig zuständig für die Bezirke:
• Friedrichshain-Kreuzberg
• Mitte
• Pankow
• Reinickendorf
Die Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Berlin ist zuständig für Schulen (Schülerpraktika), die in den zuvor benannten Bezirken liegen sowie für ehrenamtlich Tätige, die in diesen Bezirken tätig sind. Ehrenamtlich Tätige, die nachweislich im gesamten Stadtgebiet tätig sind, erhalten im Gesundheitsamt Mitte eine Belehrungsbescheinigung.

Terminvereinbarung
• Termine für die Belehrung gemäß § 43 IfSG müssen über das online Portal der Lebensmittelpersonalberatung vereinbart werden.
Pro Person ist ein Termin zu buchen.
• Es werden keine zusätzlichen Termine per e-Mail, telefonisch oder direkt in der Lebensmittelpersonalberatung vergeben.
• Die Bearbeitungsgebühr kann nur per EC-Karten-Zahlung (giro-Card) entrichtet werden.
• Bitte erscheinen Sie mindestens 20 Minuten vor Ihrem gebuchten Termin.
• Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Stunde.
• Nicht pünktlich wahrgenommene Termine verfallen.
Bitte schauen Sie kurz vor dem vereinbarten Termin auf diese Webseite, ob tagesaktuelle Informationen vorliegen, z.B. "Schließung der Lebensmittelpersonalberatung aus technischen Gründen". (Siehe Punkt Hinweise)

Please note
In order to receive certification according to § 42 and §43 Infection Protection Act, the recipient is obliged to understand the information presented. Therefore a translator is needed in case the recipient is not able to understand the German language. A signature is needed to confirm full comprehension of information received.

Terminvereinbarung für Schulen und Unternehmen - Gruppenbelehrung
Schulen aus den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow und Reinickendorf können sich für befristete Praktikumsbescheinigungen sowie Unternehmen (für gebührenpflichtige Bescheinigungen aus dem gesamten Stadtgebiet) für Bescheinigungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), ab einer Gruppengröße von mindestens 10 Personen, per e-Mail (gesundheitspass@ba-mitte.berlin.de) mit der Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Berlin zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen. (Eine Ansprechperson mit Kontaktdaten sowie die Anzahl der Personen ist in der e-Mail mindestens mitzuteilen)

Unter bestimmten Voraussetzungen (technische Ausstattung, räumliche Möglichkeiten der Einrichtung / für gebührenpflichtige Bescheinigungen auf Rechnung bzw. Einmalzahlung per EC-Kredit-Karte, ab einer Gruppengröße von 61 Personen für Unternehmen, für Schulen ab 81 Personen für Praktika-Bescheinigungen) ist eine Belehrung in Ihrer Einrichtung an einem Tag, innerhalb der regulären Arbeitszeit unseres Personals, in einem Zeitfenster von ca. 2-4 Stunden möglich. Dieses spezielle Angebot ist nur dann und zudem eingeschränkt möglich, wenn die jeweils aktuellen personellen Möglichkeiten in der Lebensmittelpersonalberatung bestehen und eine angemessene Unterstützung des Unternehmens / der Schule dem Beschäftigten des Gesundheitsamtes zur Seite stehen.

Für vereinbarte Gruppenbelehrungen erhalten Sie eine Datei zugesendet, welche entsprechend der Hinweise / Vorgaben korrekt auszufüllen ist und mindestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin der Lebensmittelpersonalberatung für eine weiterführende Bearbeitung zur Verfügung steht.
Die Hinweise zum Ausfüllen der Datei sind unbedingt einzuhalten, ggf. wird die Datei zur Überarbeitung zurückgesendet.
Liegt die korrekt ausgefüllte Datei der Lebensmittelpersonalberatung nicht frühzeitig vor, gehen Sie bitte davon aus, dass der vereinbarte Termin kurzfristig abgesagt wird.

Es wird darum gebeten, dass sich Gruppen im Gebäude ruhig und angemessen verhalten, damit ein ungestörtes Arbeiten im Gebäude möglich ist.

Termine / Terminfreigaben
Termine werden in der Regel von Samstag bis Mittwoch, zwischen 9 und 12 Uhr, für den übernächsten Tag freigeschaltet. Langfristige Termine werden nicht angeboten. Die freigeschalteten Terminangebote liegen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr.

Termine werden nur über das online Portal vergeben. Für jede Person muss ein Termin gebucht werden. Nicht pünktlich wahrgenommene Termine verfallen.

Es wird darum gebeten, gebuchte Termine, welche Sie nicht wahrnehmen können über das online Portal wieder eigenständig freizugeben, damit diese anderen Personen zur Verfügung stehen.

Mitzubringende Unterlagen:
• Personalausweis / Pass (ggf. Aufenthaltstitel und Anmeldebescheinigung) - die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Gebühr 20,- Euro - Die Gebühr kann nur per EC-Zahlung entrichtet werden.
• Personen, die nicht in Berlin gemeldet sind, weisen bitte mit einem Arbeitsvertrag oder mit einer kurzen schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers nach, dass Sie in Berlin tätig sein werden und dass dieser beabsichtigt Sie einzustellen.
• Personen unter 16 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern im Original vorgelegen. Einverständniserklärung
• Für ein Schulpraktikum bringen Sie bitte zur Beantragung der befristeten Belehrungsbescheinigung den Schülerausweis (bis zum 18. Lebensjahr - es werden nur korrekt und vollständige ausgefüllte Dokumente anerkannt) oder Personalausweis / Pass, ggf. die Einverständniserklärung der Eltern und eine Fotokopie des ausgefüllten Praktikumsvertrages der Schule mit.
Bei der Beantragung einer Belehrungsbescheinigung für ein Schülerpraktikum richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.
Ehrenamtlich Tätige bringen einen Nachweis der gemeinnützigen Einrichtung / Verein mit, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die ehrenamtlich tätige Person keinerlei Aufwandsentschädigung erhält, erhalten wird. Diese ausgestellte Belehrungsbescheinigung ist nur für die gemeinnützige Einrichtung / Verein gültig, welche auf der Bescheinigung benannt ist.

Hinweise:
• Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung unter bestimmten Umständen sehr kurzfristig eingestellt werden muss. Aus diesem Grund wird darum gebeten, dass Sie sich am Tag, kurz vor dem online vereinbarten Termin auf dieser Webseite davon überzeugen, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung nicht eingestellt wurde. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass vereinbarte Termine in diesem Fall nicht von der Lebensmittelpersonalberatung abgesagt werden können.
Ersatztermine können in diesen Fällen nicht angeboten werden, ein neuer Termin muss aus technischen Gründen erneut eigenständig über das online Portal gebucht werden.
• Alte Bescheinigungen nach § 18 des alten Bundesseuchengesetzes (ehemals "Rote Karte" / Gesundheits-Pass) sind noch immer gültig, wenn sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Wichtig ist z. B. bei Berliner Bescheinigungen, die nach dem 01.01.1980 ausgestellt wurden, dass zwei bakteriologische Stuhluntersuchungen eingetragen sind.
• Alle Besitzer solcher Bescheinigungen oder neuer Belehrungsbescheinigungen nach § 43 IfSG müssen an den seit dem 01.01.2001 eingeführten sogenannten Folgebelehrungen (mind. alle 2 Jahre, auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wurde) durch den Arbeitgeber teilnehmen und dieses dokumentieren lassen. Diese Dokumentationen sind zusammenhängend mit der Belehrungsbescheinigung (Rote Karte / Gesundheits-Pass) mind. 6 Jahre aufzubewahren.
Duplikate der Belehrungsbescheinigung werden nur gegen Vorlagen der Original-Quittung, die bei der Erstausfertigung ausgehändigt wurde, gebührenpflichtig (13 Euro) ausgestellt.

 große Karte

Kontakt

Hinweis für Terminkunden

Bitte erscheinen sie mindestens 20 Minuten vor Ihrem Termin !!
Bearbeitungszeit ca. eine Stunde!

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M27 Havelbergstr. 123, 187 Turmstr./Lübecker Str.
U-Bahn
  • Turmstr.: U9 Birkenstr.: U9

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.

  • Die Bescheinigung ist nur dann lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber aufgenommen haben.
  • Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (wenn nicht vorhanden Schülerausweis)
  • oder Pass mit Anmeldebestätigung
  • Einverständniserklärung
    Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung
    (entsprechende Vordrucke finden sie auf der entsprechenden Homepage des Bezirkes)
  • Kopie des Praktikumsvertrages (wenn zutreffend)
    Schulpraktikanten der 9. / 10. Klassen einer Oberschule bringen bitte zur Beantragung der Bescheinigung für ihr Praktikum eine Fotokopie des Praktikumvertrages der Schule mit. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.
  • Nachweis des Arbeitgebers/Vereins bei ehrenamtlicher Tätigkeit
    Daraus muss ersichtlich sein, dass der Mitarbeiter keinerlei Aufwandsentschädigung erhält

Gebühren

  • 20,00 Euro: Gruppenbelehrung
  • 36,00 Euro: Einzelbelehrung (nur auf Nachfrage, in der Sprechstunde meist nicht möglich)
  • 13,00 Euro: Duplikat (Austellung, wenn die Erstbelehrung nicht länger als 2 Jahre her ist und nur möglich in dem Gesundheitsamt, in dem die Erstbelehrung durchgeführt wurde)
  • keine: für die 1. Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird.
  • keine: für die 2. Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen jeglicher Art.
Eventuelle weitere Tatbestände zur Gebührenbefreiung erfragen Sie bitte beim zuständigen Gesundheitsamt.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Durchschnittlich 1 Stunde
Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort des Antragstellers befindet.
  • Schülerpraktikum: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.

Friedrichshain-Kreuzberg - Pankow - Reinickendorf

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.