Aktuelle Sprache: de
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Reinickendorf-Ost
- Teichstr. 65 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-2924
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.30 Uhr nur mit Termin
-
Dienstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Mittwoch
-
07.30-14.00 Uhr nur mit Termin
-
Donnerstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Hinweis für Terminkunden
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
__________________________________________________________________________________________
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
__________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
__________________________________________________________________________________________
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
__________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Alt-Reinickendorf
- S25
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Wilhelmsruh
- S1
- S85
-
S Alt-Reinickendorf
-
U-Bahn
-
Bus
-
Lübener Weg
- 122
-
Brusebergstr.
- 122
-
Weiße Stadt
- 120
- N20
-
U Paracelsus-Bad/Aroser Allee
- 120
- 320
- 322
- N8
- N20
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
- 120
- 320
- N20
-
Lübener Weg
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.Behindengerechter Zugang an der linken Stirnseite des Hauses 1.
Unsere Wartebereiche befinden sich im Haupteingangsbereich und am behindertengerechten Zugang.
Im Wartebereich vor Raum 10 befindet sich der Ausweisautomat.
Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
- Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
- Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, der Aufenthaltstitel wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
- Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
-
1 aktuelles biometrisches Passbild
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro: Volljährige
- 33,50 Euro: Minderjährige
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
- für Resettlement-Flüchtlinge im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
- für Asylberechtigte
- für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten Pass mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel noch;
- Ihr Aufenthaltstitel wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
- Ihr alter Pass ist vollständig;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate);
- Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).