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Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- N30
- N34
- M36
- M45
- 671
- 136
- 337
- N7
- X33
- X37
- X36
- 137
- M37
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
- RE6
-
S Spandau Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
- Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
- Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, der Aufenthaltstitel wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
- Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
-
1 aktuelles biometrisches Passbild
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro: Volljährige
- 33,50 Euro: Minderjährige
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
- für Resettlement-Flüchtlinge im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
- für Asylberechtigte
- für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten Pass mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel noch;
- Ihr Aufenthaltstitel wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
- Ihr alter Pass ist vollständig;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate);
- Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).