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Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind beantragen am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Reinickendorf-Ost
- Teichstr. 65 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-2924
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Hinweise
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Weiterhin ist die Abholung an der Dokumentenausgabebox im Foyer des Rathauses Reinickendorf - Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.
Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.
Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Weiterhin ist die Abholung an der Dokumentenausgabebox im Foyer des Rathauses Reinickendorf - Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.
Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.
Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Alt-Reinickendorf
- S25
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Wilhelmsruh
- S1
- S85
-
S Alt-Reinickendorf
-
U-Bahn
-
Bus
-
Lübener Weg
- 122
-
Weiße Stadt
- 120
- N20
-
Brusebergstr.
- 122
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
- 120
- 320
- N20
-
U Paracelsus-Bad/Aroser Allee
- 120
- 320
- 322
- N8
- N20
-
Lübener Weg
Sonstige Hinweise zum Standort
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im BürgeramtWenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/ )
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.
An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind beantragen
Einem ausländischen Kind kann nach seiner Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
Abhängig von den Aufenthaltstiteln der Elternteile sind dafür entweder die Bürgerämter oder das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.
Verfahrensablauf
1. Prüfen Sie zuerst, ob die Bürgerämter oder das LEA für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig sind.
2.b. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nur durch das LEA erteilt werden kann:
Abhängig von den Aufenthaltstiteln der Elternteile sind dafür entweder die Bürgerämter oder das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.
Verfahrensablauf
1. Prüfen Sie zuerst, ob die Bürgerämter oder das LEA für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig sind.
- Lesen Sie dazu die Informationen im Abschnitt „Voraussetzungen“.
- Sie können auch den Quick-Check (im Online-Dienst) dafür nutzen.
- Buchen Sie einen Termin in einem Berliner Bürgeramt.
- Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an Behörden übermitteln können.
2.b. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nur durch das LEA erteilt werden kann:
- Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Gebührenzahlung befreit sind.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der Aufenthalt Ihres Kindes erlaubt ist. Bitte speichern Sie sich das PDF deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Bitte nutzen Sie den Online-Antrag nur, wenn das LEA zuständig ist.
Voraussetzungen
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Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein. -
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamem Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden zuletzt in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
-
Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim LEA beantragt werden. Nutzen Sie dafür bitte den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ (siehe unter „Jetzt online erledigen“). -
Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils mit Termin
Das Kind muss nur dann mitkommen, wenn das digitale Passfoto erst bei Vorsprache im Bürgeramt oder LEA aufgenommen wird (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“). -
Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen müssen: Aktuelle E-Mail-Adresse
Das LEA wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
• Kreditkarte (Visa, Mastercard)
• PayPal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind
- Wenn die Bürgerämter zuständig sind, können Sie den Antrag nur vor Ort stellen.
- Wenn das LEA zuständig ist, können Sie den Antrag nur online stellen.
-
Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im gültigen Pass eines Elternteils eingetragen sein. -
1 aktuelles, biometrisches Passfoto
- Seit dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden digital erstellt werden oder in Fotostudios/Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
- Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“).
- Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.
- Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
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Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen: unterschriebene Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Nicht erforderlich, wenn nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist - Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
Gebühren
- 50,00 Euro
- 27,60 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
Download
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