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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt Pankow

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Pankow
- Breite Str. 24A - 26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2576
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Schließung der Pankower Bürgerämter am 24.02.2025
Alle Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste nehmen am Wahlsonntag ihre Verantwortung wahr
und sind als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im und für den Bezirk Pankow im Einsatz.
Vor diesem Hintergrund ist das gesamte Amt für Bürgerdienste, mit den Fachbereichen Standesamt, Wohnungsamt und Bürgeramt, am Montag, den 24. Februar 2025 geschlossen.
Beantragte Dokumente können am Montag, 24. Februar 2025 in den Bürgerämtern nicht abgeholt werden.
Für alle Anliegen sind die Kolleginnen und Kollegen gern wieder ab dem 25. Februar 2025 erreichbar.
Alle Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste nehmen am Wahlsonntag ihre Verantwortung wahr
und sind als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im und für den Bezirk Pankow im Einsatz.
Vor diesem Hintergrund ist das gesamte Amt für Bürgerdienste, mit den Fachbereichen Standesamt, Wohnungsamt und Bürgeramt, am Montag, den 24. Februar 2025 geschlossen.
Beantragte Dokumente können am Montag, 24. Februar 2025 in den Bürgerämtern nicht abgeholt werden.
Für alle Anliegen sind die Kolleginnen und Kollegen gern wieder ab dem 25. Februar 2025 erreichbar.
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Voraussetzungen
-
Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein. -
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
-
Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA. - Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils mit Termin
Erforderliche Unterlagen
-
Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im gültigen Pass eines Elternteils eingetragen sein. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Geburtsurkunde
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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