Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.

  • In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt

Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)

Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.

  • Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Hinweis zum Bewohnerparkausweis:
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, stellen Sie den Antrag gerne online ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/).

  • Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben Q - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

biometrische Lichtbilder

Seit dem 01.05.2025 werden in allen Behörden in Deutschland ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel) genutzt. Diese können entweder in den Behörden selbst oder bei registrierten Fotografinnen und Fotografen erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind.
Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.

Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.

Eine Übersicht der teilnehmenden Fotograf*innen erhalten Sie "hier":https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.

Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen

Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
  • das im Bundesgebiet geboren wird und
  • bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Geburt im Bundesgebiet
    Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
  • Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
    Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
    • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
  • Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
    Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA.
  • Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils zusamen mit dem Kind mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Pass des Kindes
    Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im gültigen Pass eines Elternteils eingetragen sein.
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
    • Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.
  • Geburtsurkunde
  • Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern

Gebühren

  • 50,00 Euro
  • 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
  • Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
  • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung (LEA).