Abgeschlepptes Fahrzeug - Auskunft erhalten

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

Verfahrensablauf:
1. Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
2. Rufen Sie die Auskunfts- und Fahnungdsstelle unter der Telefonnumer (030) 4664-709800 an.
3. Bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle erhalten Sie Informationen zu umgesetzten
oder sichergestellten Fahrzeugen sowie zum neuen Standort Ihres Fahrzeugs.

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
    Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.

Gebühren

  • keine: für Informationserteilung
  • 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
  • 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin.

  • Auskunfts- und Fahndungsstelle: telefonische Auskunft unter (030) 4664-709800

Für Sie zuständig