Die Öffnungszeiten gelten nur für die Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und die Anerkennung von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsaus- und -fortbildung.
Sprechzeiten auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Speziellere Kontaktdaten (bitte Link öffnen)
Feststellung (Zuerkennung) der fachlichen Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat II A (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik)
Für die Ansprechpartner zu einzelnen Dienstleistungen bitte die Dienstleistung aufrufen.
U-Bahn Kochstraße: U6 (dann Bus M 29 oder 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Moritzplatz: U8 (dann Bus M 29 oder 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Spittelmarkt: U2 (dann Bus 248 oder 10 Min. Fußweg)
Bus M 29, 248