Standort: Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-12:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten gelten nur für die Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und die Anerkennung von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsaus- und -fortbildung. Sprechzeiten auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Angebotene Dienstleistungen

  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Feststellung (Zuerkennung) der fachlichen Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
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