Standort: Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-12:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten gelten nur für die Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und die Anerkennung von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsaus- und -fortbildung. Sprechzeiten auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Nahverkehr

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U-Bahn
Bus

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Angebotene Dienstleistungen

  • Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Feststellung (Zuerkennung) der fachlichen Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Chat

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