Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
- Friedrichstr. 219, 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90269-2090
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Freitag
-
08:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte prüfen Sie, ob eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Aktuell erfolgt jeweils am Dienstag ab 12.00 Uhr eine begrenzte Ausgabe von Wartenummern insbesondere für Obdachlose für Pass- und Ausweisangelegenheiten am Eingang des Dienstgebäudes Friedrichstr. 219 für den Folgetag. Die Ausgabe endet mit der Vergabe des letzten Termins.
Bitte beachten Sie:
Am Dienstag, den 29.08.2023, entfällt die Nummernvergabe.
Am Mittwoch, den 30.08.2023, ist die Pass- und Ausweistelle geschlossen.
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.“
Aktuell erfolgt jeweils am Dienstag ab 12.00 Uhr eine begrenzte Ausgabe von Wartenummern insbesondere für Obdachlose für Pass- und Ausweisangelegenheiten am Eingang des Dienstgebäudes Friedrichstr. 219 für den Folgetag. Die Ausgabe endet mit der Vergabe des letzten Termins.
Bitte beachten Sie:
Am Dienstag, den 29.08.2023, entfällt die Nummernvergabe.
Am Mittwoch, den 30.08.2023, ist die Pass- und Ausweistelle geschlossen.
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.“
Nahverkehr
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- U-Bahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend zu den aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten kann am Standort mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden
Sie benötigen einen Abzug Ihrer Fingerabdrücke für einen Visumantrag, ein Führungszeugnis oder Ihren neuen Nationalpass?
Fingerabdrücke sind eines der bekanntesten und am besten geeigneten Mittel zur Identifizierung einer Person. Deshalb werden diese – außer zu polizeilichen Ermittlungen – auch von anderen Staaten gefordert, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Visumsantrag, für ein Führungszeugnis Ihres Heimatstaates. Auch gehen immer mehr Staaten dazu über, Fingerabdrücke in den Nationalpass zu übernehmen.
Fingerabdrücke sind eines der bekanntesten und am besten geeigneten Mittel zur Identifizierung einer Person. Deshalb werden diese – außer zu polizeilichen Ermittlungen – auch von anderen Staaten gefordert, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Visumsantrag, für ein Führungszeugnis Ihres Heimatstaates. Auch gehen immer mehr Staaten dazu über, Fingerabdrücke in den Nationalpass zu übernehmen.
- Die Fingerabdrücke können Sie im Regelfall bei Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft abnehmen lassen. Manchmal sind die Botschaften Ihres Heimatlandes oder die Konsulate jedoch nicht in der Nähe von Berlin. Um Ihnen aufwändige Fahrtwege zu ersparen, bietet Ihnen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Abnahme von Fingerabdrücken für konsularische Zwecke als Dienstleistung an.
Voraussetzungen
-
Sie sind in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet
Die Abnahme der Fingerabdrücke ist beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Den Hauptwohnsitz in Berlin können Sie durch Ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung zusammen mit Ihrem Nationalpass nachweisen. Die Meldebescheinigung kann auch vor Ort eingeholt werden, so dass Sie nicht zum Bürgeramt gehen müssen. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder Nationalpass
-
Unterlagen Ihrer Botschaft
Falls Sie von Ihrer Botschaft einen besonderen Fingerabdruckbogen erhalten haben, legen Sie diesen bitte bei Vorsprache vor.
Gebühren
- 15,00 Euro
- wenn außerdem ein Foto zu beglaubigen ist zuzüglich 5,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Hinweise zur Zuständigkeit
Soweit dies durch die jeweilige Botschaft nicht selbst vorgenommen wird, können Sie, wenn Sie in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, diese Dienstleistung ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Zentrale Einwohnerangelegenheiten erhalten.
Wenn Sie im Bundesgebiet wohnhaft sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.