Beglaubigung von Fingerabdrücken zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Sie benötigen einen Abzug Ihrer Fingerabdrücke für einen Visumantrag, ein Führungszeugnis oder Ihren neuen Nationalpass?

Fingerabdrücke sind eines der bekanntesten und am besten geeigneten Mittel zur Identifizierung einer Person. Deshalb werden diese – außer zu polizeilichen Ermittlungen – auch von anderen Staaten gefordert, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Visumsantrag, für ein Führungszeugnis Ihres Heimatstaates. Auch gehen immer mehr Staaten dazu über, Fingerabdrücke in den Nationalpass zu übernehmen.

  • Die Fingerabdrücke können Sie im Regelfall bei Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft abnehmen lassen. Manchmal sind die Botschaften Ihres Heimatlandes oder die Konsulate jedoch nicht in der Nähe von Berlin. Um Ihnen aufwändige Fahrtwege zu ersparen, bietet Ihnen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Abnahme von Fingerabdrücken für konsularische Zwecke als Dienstleistung an.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet
    Die Abnahme der Fingerabdrücke ist beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Den Hauptwohnsitz in Berlin können Sie durch Ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung zusammen mit Ihrem Nationalpass nachweisen. Die Meldebescheinigung kann auch vor Ort eingeholt werden, so dass Sie nicht zum Bürgeramt gehen müssen.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Personalausweis oder Nationalpass
  • Unterlagen Ihrer Botschaft
    Falls Sie von Ihrer Botschaft einen besonderen Fingerabdruckbogen erhalten haben, legen Sie diesen bitte bei Vorsprache vor.

Gebühren

  • 15,00 Euro
  • wenn außerdem ein Foto zu beglaubigen ist zuzüglich 5,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Soweit dies durch die jeweilige Botschaft nicht selbst vorgenommen wird, können Sie, wenn Sie in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, diese Dienstleistung ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Zentrale Einwohnerangelegenheiten erhalten.
Wenn Sie im Bundesgebiet wohnhaft sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig

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