Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
  • Hatten Sie vor dem 01.01.2024 bereits einen Einbürgerungsantrag in Ihrem Wohnbezirk gestellt? Dann ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Landesamt für Einwanderung (LEA) weiterbearbeitet.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Quick-Check. Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
  • Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Online-Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.
  • Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien, um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
  • Der Online-Antrag ist sehr umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
2. Stellen Sie den Online-Antrag „Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bedenken Sie, dass die Gebühr auch bei Ablehnung des Antrags voll entrichtet werden muss.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
3. Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 5 Jahren oder
    • 3 Jahren, wenn Sie besondere Integrationsleistungen wie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachweisen, Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig sichern und Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann oder Ihre Kinder ebenfalls einen Antrag stellen, können für sie kürzere Fristen gelten. Genauere Informationen zur Miteinbürgerung können Sie dem Quick-Check entnehmen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel kein ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
    Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
    Dies beinhaltet insbesondere den Schutz jüdischen Lebens, das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU (nicht ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 24, 25 Absatz 3 bis 4b oder § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
    • Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltsdokument-GB oder Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz
  • Sie und Ihre Familie beziehen kein Bürgergeld oder Sozialhilfe
    Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Sie
    • zur sogenannten Gastarbeitergeneration gehören (Sie sind zur Aufnahme einer Beschäftigung auf Grund von Abkommen bis zum 30.06.1974 in das Gebiet der BRD oder bis 13.06.1990 in das Gebiet der ehemaligen DDR eingereist) oder
    • aktuell in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren oder
    • als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.
  • Sie haben keine Vorstrafen oder ein offenes Ermittlungsverfahren
    • Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
    • Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet werden.
  • Sie sprechen Deutsch
    In der Regel sind Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
    Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration ist es ausreichend, wenn sie sich im Alltag mündlich in deutscher Sprache problemlos verständigen können.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Dies können Sie nachweisen durch:
    • bestandenen Einbürgerungstest oder das Zertifikat „Leben in Deutschland“,
    • den vierjährigen Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und dem Erreichen einer Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis,
    • die Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule (ISS, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule),
    • den Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. eines gleichwertigen Bildungsstandes oder eines deutschen Schulabschlusses an einer allgemeinbildenden deutschen Schule,
    • einen Berufsschulabschluss, wenn berufsbegleitender Unterricht einschließlich des Fachs „Politik“ oder „Sozialkunde“ erteilt wurde oder
    • den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule.
    Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration müssen diesen Nachweis nicht erbringen.
  • Sie sind nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet und zeigen durch Ihr Verhalten die Achtung der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Im Einzelfall sind Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen möglich
    insbesondere bei körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung, altersbedingten Gründen oder zur Vermeidung einer Härte
  • Für Kinder unter 16 Jahren mit gemeinsamen Sorgerecht der Eltern: Einverständniserklärung
    • Bei einem gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind unter 16 Jahren ist für eine Einbürgerung das Einverständnis beider Elternteile notwendig. Der Online-Antrag kann nur von einem Elternteil ausgefüllt werden. Für das zweite Elternteil muss eine unterschriebene Einverständniserklärung im Antrag hochgeladen werden.
    • Wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils nicht.
  • Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte oder PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung (mit Quick Check)
    Stellen Sie den Antrag bitte online.
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Personenstandsurkunden
    sofern vorhanden, zum Beispiel:
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurteil
    • bei Adoption: Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Für abhängig Beschäftigte: Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten 6 Monate,
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses
    • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann nehmen Sie die letzte Nettoverdienstbescheinigung und weisen die letzten 6 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
  • Für Selbständige oder freiberuflich Tätige: Nachweise über wirtschaftliche Situation
    • Letzter Steuerbescheid,
    • ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.) und
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung) sowie
    • Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
    • Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
  • Für nicht Erwerbstätige: Nachweise über wirtschaftliche Situation
    Zum Beispiel:
    • Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
    • Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
    • Nachweis von Vermögen
    • Bescheid über Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
    • Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Nachweise über weitere Leistungen
    Abhängig von Ihrer Lebenssituation werden Sie im Online-Antrag Nachweise zu diesen Leistungen hochladen müssen:
    Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen
  • Schüler, Auszubildende, Studenten: Bescheinigungen und Zeugnisse
    • Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
    • Ausbildungsvertrag
    • alle Zeugnisse der Schule oder Berufsschule
  • Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto und
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge, und
    • aktuelle Bescheinigung des Versicherers
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe oder Grundbuchauszug für Eigentümer
  • Sprachnachweis
    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    • Deutschzertifikat mindestens der Stufe B1 oder
    • Zeugnis (mindestens der neunten Klasse) einer deutschen Schule, in dem das Fach Deutsch mindestens mit „ausreichend“ bewertet ist, oder
    • erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Berufsausbildung oder eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland
  • Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    • bestandenen Einbürgerungstest oder Zertifikat „Leben in Deutschland“,
    • den vierjährigen Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und dem Erreichen einer Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis,
    • die Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule (ISS, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule),
    • den Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. eines gleichwertigen Bildungsstandes oder eines deutschen Schulabschlusses an einer allgemeinbildenden deutschen Schule,
    • einen Berufsschulabschluss, wenn berufsbegleitender Unterricht einschließlich des Fachs „Politik“ oder „Sozialkunde“ erteilt wurde oder
    • den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule.
  • Meldebestätigung
  • Für Kinder unter 16 Jahren mit gemeinsamen Sorgerecht der Eltern: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Weitere Unterlagen
    Je nach Ihrer Lebensituation werden andere oder zusätzliche Unterlagen benötigt. Das LEA wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages hierüber informieren.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen
  • Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).
Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte oder PayPal).
Wird der Antrag zurückgenommen, nachdem die sachliche Bearbeitung begonnen wurde, reduziert sich die Gebühr auf die Hälfte.
Wird der Antrag abgelehnt, ist die Gebühr trotzdem in voller Höhe zu entrichten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Das LEA hat zum 01.01.2024 ca. 40.000 offene Vorgänge in Einbürgerungssachen aus den Berliner Bezirken übernommen. Es ist deshalb mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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