Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. Sie können den Antrag nur bei der Staatsanggehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.
  • Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
    • 8 Jahren oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
    • 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
    • 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz
    Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
  • Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
    • Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
    Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
    Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
  • Sie haben keine Vorstrafen
    Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
  • Sie sprechen Deutsch
    Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
  • Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
    Nachweise:
    • deutscher Schulabschluss oder
    • in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
    • bestandener Einbürgerungstest
  • Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
  • Erstberatung
    Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.
  • Gültiger Pass oder ID-Karte
  • Geburtsurkunde
  • Weitere Unterlagen nach Erstberatung
    Welche Unterlagen Sie darüber hinaus vorlegen müssen, erfahren Sie während der Erstberatung.

Formulare

  • Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.

Gebühren

  • 255,00 Euro pro Person
  • 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Informationen zur Bearbeitungszeit erhalten Sie während der Erstberatung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes einen Antrag stellen.

Für Sie zuständig

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