Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Pankow - Sterberegister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

INFORMATION für die Bestattungsunternehmen!

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.

Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.

Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung bei Überführungen oder anderen dringenden Angelegenheiten eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.

  • Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Sterberegister:

sterbe@ba-pankow.berlin.de

  • Für die Einreichung von Sterbefällen oder Nachreichung von Unterlagen nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, diese in der Pförtnerloge im Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26 abzugeben oder in den Hausbriefkasten am Rathaus einzuwerfen.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (Vorgangsnummer oder Name des Verstorbenen) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Eintragung eines Sterbefalls einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Sterberegister (Nachbeurkundung).

Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Eintragung ins Melderegister
Sofern die verstorbene Person zuletzt im Inland lebte und Sie keine Nachbeurkundung beantragen wollen, müssen Sie den Sterbefall beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    Die verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder die verstorbene Person war staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner. Andere Personen sind antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen. Ferner kann auch die für den Sterbeort zuständige deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beantragen.
  • Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
    Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern kein Inlandswohnsitz bestand bzw. besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
    • Hinweis: Wenn weder für die verstorbene Person noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nachbeurkundung des Sterbefalls
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden und der verstorbenen Person oder Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Gebühren

  • 40,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister
  • 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
  • 4,00 Euro bis 40,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
Urkunden
  • 12,00 Euro: Ausstellung Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Ausstellung internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person, erstzweise der Wohnbezirk der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person, ersatzweise der antragstellenden Person zuständig.

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