Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Mit der Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen erfolgt auch in den Ämtern für Bürgerdienste eine schrittweise Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter pandemiegerechten Bedingungen.
Das Standesamt bietet zunächst keine offene Sprechstunde - ist aber für Sie auf anderen Kommunikationswegen erreichbar.
Telefonische Beratungen sind möglich unter folgenden
HOTLINE-Nummern oder E-Mail-Anschriften
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger oder staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
- Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung;
- weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte. Gibt es einen solchen nicht, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Nahverkehr
U-Bahn U Richard-Wagner-Platz:
U-Bahn U7
Bus U Richard-Wagner-Platz:
Bus M45