Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.

Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642

Telefonsprechzeiten:

Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.

Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.

E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Richard-Wagner-Platz: M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Eintragung eines Sterbefalls einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Sterberegister (Nachbeurkundung).

Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Eintragung ins Melderegister
Sofern die verstorbene Person zuletzt im Inland lebte und Sie keine Nachbeurkundung beantragen wollen, müssen Sie den Sterbefall beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    Die verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder die verstorbene Person war staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner. Andere Personen sind antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen. Ferner kann auch die für den Sterbeort zuständige deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beantragen.
  • Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
    Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern kein Inlandswohnsitz bestand bzw. besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
    • Hinweis: Wenn weder für die verstorbene Person noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nachbeurkundung des Sterbefalls
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden und der verstorbenen Person oder Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Gebühren

  • 40,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister
  • 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
  • 4,00 Euro bis 40,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
Urkunden
  • 12,00 Euro: Ausstellung Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Ausstellung internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnbezirks der verstorbenen Person, erstzweise der Wohnbezirk der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes der verstorbenen Person, ersatzweise der antragstellenden Person zuständig.

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