Sterbefall melden am Standort Standesamt Pankow - Sterberegister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

INFORMATION für die Bestattungsunternehmen!

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.

Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.

Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung bei Überführungen oder anderen dringenden Angelegenheiten eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.

  • Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Sterberegister:

sterbe@ba-pankow.berlin.de

  • Für die Einreichung von Sterbefällen oder Nachreichung von Unterlagen nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, diese in der Pförtnerloge im Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26 abzugeben oder in den Hausbriefkasten am Rathaus einzuwerfen.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (Vorgangsnummer oder Name des Verstorbenen) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall melden

Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Mit der Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Voraussetzungen

  • Frist: 3 Tage
    Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
  • Anzeige durch Personen, Einrichtungen oder Behörden
    Die Sterbefallanzeige kann erfolgen, durch:
    • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • Bestattungsunternehmen
    • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
    • Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige eines Sterbefalls
    (ausgefüllt, unterschrieben)
    • entweder übermittelt die Einrichtung/Behörde (z.B. Krankenhaus, Bestattungsunternehmen) die Sterbefallanzeige
    • oder die Angehörigen übermitteln die Sterbefallanzeige
  • Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    War die verstorbene Person geschieden oder verwitwet, ist die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde) erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt.
  • Weitere Dokumente
    Die hier erfolgte Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht abschließend und weitere Dokumente können benötigt werden.

Gebühren

  • keine: Anzeige eines Sterbefalls
  • 12,00 Euro: Ausstellung der Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.

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