Eheurkunde beantragen am Standort Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.

Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de

Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de

Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de

Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de

  • Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Bearbeitung erfolgt im Nachgang nach Dringlichkeit und entsprechend der personellen Kapazitäten.

  • Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

  • Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

  • Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

  • Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses Pankow, Breite Str. 24a-26.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Eheurkunde beantragen

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihrer Eheschließung, weil dort das Eheregister geführt wird. Die Eheurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Eheurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Eheurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie z.B. das Bürgergeld und für Zwecke der Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden – jeweils vor und nach der Eheschließung
  • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Ehe registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Antragstellung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Eheurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
Für Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Eheschließenden
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Ehe)
    Nur online möglich und kostenpflichtig.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sie Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Eheurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Ehe)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe tatsächlich geschlossen wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Eheschließung). Sollte Ihnen lediglich der Eheschließungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte die Eheschließung bereits länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

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