Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
- Schlesische Str. 27A , 10997 Berlin
-
PostanschriftPostfach 35 07 01, 10216 Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
- Fax: (030) 90298-714170
- E-Mail: standesamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
-
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Warschauer Str.
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
S Treptower Park
- S8
- S9
- S41
- S42
- S85
-
S Ostkreuz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S75
- S75
- S8
- S41
- S85
- S42
-
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Warschauer Str.
-
U-Bahn
-
U Schlesisches Tor
- U1
- U3
-
S+U Warschauer Str.
- U1
- U3
-
U Görlitzer Bahnhof
- U1
- U3
-
U Schönleinstr.
- U8
-
U Frankfurter Tor
- U5
-
U Kottbusser Tor
- U1
- U3
- U8
-
U Schlesisches Tor
-
Bus
-
Taborstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Heckmannufer
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Falckensteinstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Stralauer Allee
- 347
-
U Schlesisches Tor
- N1
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Oberbaumbrücke
- 347
- N1
-
Osthafen
- 347
-
Berlin, Eichenstr./Puschkinallee
- 165
- 171
- 265
- N60
- N65
- M43
-
Lohmühlenstr.
- 171
- 194
- N94
-
Tamara-Danz-Str.
- 300
-
Taborstr.
-
Tram
-
S+U Warschauer Str.
- M10
-
S Warschauer Str.
- M10
- M13
-
Berlin, Revaler Str.
- M10
- M13
-
Libauer Str.
- M13
-
Kopernikusstr./Warschauer Str.
- M13
-
Simplonstr.
- M13
-
Wühlischstr./Gärtnerstr.
- M13
-
Grünberger Str./Warschauer Str.
- M10
-
Holteistr.
- M13
- 21
-
Neue Bahnhofstr.
- 21
-
S+U Warschauer Str.
-
Regionalbahn
-
S Ostkreuz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
- RB54
- RB26
- RB25
- RB12
- RB32
- RB24
- IRE
- RE8
-
S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
-
S Ostkreuz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte melden Sie sich in der 3. Etage rechts, Raum N307 (Anmeldung).Sonstige Hinweise zum Standort
Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Eintragung einer Eheschließung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Eheregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.
Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? In diesem Fall können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Eheregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? In diesem Fall können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Eheregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Voraussetzungen
-
Die Ehe wurde im Ausland geschlossen
Mindestens einer der Ehegatten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. -
ODER: Die Ehe wurde im Inland geschlossen
Sie haben die Ehe im Inland geschlossen vor einer ermächtigten Person (zum Beispiel beim Konsulat des Heimatstaates) und keiner von Ihnen hatte im Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden. -
Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz eines oder beider Ehegatten bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
- Hinweis: Wenn weder für mindestens einen der Ehegatten noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
-
Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung
- Eheurkunde
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jeden Ehegatten
Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland - Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten
-
ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
- mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat
- oder mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
-
ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert war. -
Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich notwendig, wenn ein urkundlicher Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. -
Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Formulare
Gebühren
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
12,00 Euro Ausstellung Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde
12,00 Euro: Ausstellung internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Eheurkunde
12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck